Die neue Zuchtordnung (Stand Juli 2011) wurde auf der entsprechenden Unterseite veröffentlicht. Ein kompletter Download [159 KB]
der neuen Zuchtordnung inklusive aller Anhänge als .pdf-Datei ist ebenfalls möglich.
Anpassung der Formulare
Im Rahmen der Änderung der ZO war es notwendig, auch die Formulare zu überarbeiten. Bitte beachten Sie, dass auf der Landesgruppenhomepage nur aktuelle Formulare eingestellt werden.
Deckschein - Neu ab 01.07.2011, alte Deckmarken behalten Gültigkeit (keine Nachzahlung) - ZO § 20 Deckakt: Der gebührenpflichtige Deckschein kann vom Deckrüdeneigentümer ausschließlich über die Zuchtbuchstelle nach der Entrichtung der Gebühr (31 €/Deckschein) bezogen werden. - Der neue Deckschein ist teilweise Vorausgefüllt. - Das Adressfeld wird automatisch bedruckt. Hier auf Aktualität der Adresse in dogbase achten! - Das Feld „Der KlM-Rüde“ wird automatisch bedruckt. Angaben müssen geprüft und ggf. ergänzt werden. - Das Feld „Die KlM-Hündin“ muss handschriftlich ausgefüllt werden. - Unterschrift nicht vergessen - Keine Rückseite mehr vorhanden, d.h. die Angabe der Abstammung des Deckrüden entfällt.
Meldung ausländischer Deckakte - ZO § 17 Deckrüdeneigentümer / -besitzer: Ausländische Deckakte sind dem Verbandszuchtwart vor dem Deckakt mit einer Kopie der von der FCI anerkannten Stammtafel der Hündin zu melden. Die Rüden müssen der deutschen Zuchtordnung entsprechen. Dies gilt grundsätzlich auch für den Export von Samen. - Formular beim Landesgruppenzuchtwart erhältlich.
Wurfeintragungsantrag - Das Formular ist beim Landesgruppenzuchtwart erhältlich. - Das Formular ist vom Züchter auszufüllen und über den Landesgruppenzuchtwart an die Zuchtbuchstelle einzureichen. - Neu bei den persönlichen Angaben ist die Angabe der Telefonnummer und Mail-Adresse für Rückfragen von der Zuchtbuchstelle. - Nicht vergessen die Anzahl der Rüden und Hündinnen und davon tot anzugeben. - Auf der Rückseite wird nur noch die Angabe von Vater und Mutter der Welpen verlangt. - Es ist ein Auszug aus der Zuchtordnung Anhang 6 Durchführungsbestimmungen Wurfeintragungsverfahren § 3 abgedruckt. Achtung neu: Nach Eingang der vollständigen Wurfeintragungsunterlagen bei der Zuchtbuchstelle, werden Stammtafeln und Zertifikate innerhalb von drei Wochen an den Züchter versandt. Es wird ein Hinweis gegeben, woraus ein vollständiger Wurfeintragungsantrag besteht. - Neu ist unter Vermerk des Landesgruppenzuchtwartes die Angabe des Posteingangs und Postausgangs. Weitere Angaben wie „Paarung angemeldet am“ und „Belegtag gemeldet am“ können vorgenommen werden.
Selbstermittlung der Wurfeintragungsgebühr - „Eintragung eines Wurfes“ und „Kosten je Wurfantrag“ werden nur ein Mal pro Wurf berechnet. Hier werden immer wieder Fehler gemacht. - Das Formular ist erhältlich unter www.kleine-muensterlaender.org
Wurfabnahmeprotokoll - Unterschrift des Züchters auf Seite 1 „Mit meiner Unterschrift nehme ich Kenntnis vom Wurfabnahmeprotokoll“. Angaben vorm unterschreiben überprüfen. - Das Formular ist erhältlich unter www.kleine-muensterlaender.org
Abmeldung von Zuchthunden - ZO § 28 Jahrgangszuchtbuch: Alle Zuchthunde (Rüden, Hündinnen) sollen, wenn sie gestorben sind, mit Todesursache bei der Zuchtbuchstelle abgemeldet werden. - Das Formular ist erhältlich unter www.kleine-muensterlaender.org, künftig kommt eine Einlage in die Stammtafeln der Welpen im Postkartenformat.
Zuchtordnung 01.07.2011 [159 KB]
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